Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 170
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 170
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 170:
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom19.10.2015
- 20 C 234/13 -
Sechs- bis achtmal Stoßlüften zur Vermeidung von Schimmelbildung für Wohnungsmieter unzumutbar
Muss ein Wohnungsmieter sechs- bis achtmal am Tag stoßlüften, um eine Schimmelbildung zu vermeiden, so widerspricht dies dem üblichen Mietgebrauch. Zumutbar ist lediglich ein dreimaliges Stoßlüften pro Tag. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof-Kreuzberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 170 wird teils auch als „WuM 16, 170“, „WuM 2016, S. 170“ oder „WuM 16, S. 170“ zitiert.