Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 546
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 546
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 546:
Amtsgericht Bremen, Urteil vom16.06.2015
- 9 C 447/13 -
Baubedingte Ursachen einer Schimmelbildung müssen nicht durch übermäßige Maßnahmen des Mieters ausgeglichen werden
Beruht die Schimmelbildung in einer Mietwohnung auf baubedingte Ursachen, so ist der Mieter nicht verpflichtet, übermäßige Maßnahmen zur Vermeidung eines Schimmelbefalls zu ergreifen. Er ist insbesondere nicht verpflichtet die Wohnung auf über 18°C zu beheizen oder mehr als ein- bis zweimal täglich stoßzulüften. Zudem darf ein Mieter seine Möbel grundsätzlich bis an die Wand stellen. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 546 wird teils auch als „WuM 15, 546“, „WuM 2015, S. 546“ oder „WuM 15, S. 546“ zitiert.