Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2014, 274
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2014, Seite: 274
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2014, 274:
Amtsgericht Münster, Urteil vom17.01.2014
- 61 C 568/13 -
Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf besteht Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Mehrbetrags der Nettokaltmiete der neuen Vergleichswohnung
Ist der Eigenbedarf des Vermieters an seiner Wohnung nur vorgetäuscht, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Mehrbetrags der Nettokaltmiete der neuen Vergleichswohnung zu. Beruft sich der Vermieter auf einen nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs muss er diesen plausibel begründen. Kann er dies nicht, so ist von einem vorgetäuschten Eigenbedarf auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2014, 274 wird teils auch als „WuM 14, 274“, „WuM 2014, S. 274“ oder „WuM 14, S. 274“ zitiert.