Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2011, 12
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 12
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 12:
Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -
BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurückbehaltungsrecht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2011, 12 wird teils auch als „WuM 11, 12“, „WuM 2011, S. 12“ oder „WuM 11, S. 12“ zitiert.