Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2010, 153
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 153
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 153:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.01.2010
- ZR VIII 137/09 -
Vermieter darf Sperrmüllkosten auf Mieter umlegen - Entsorgung fällt unter Betriebskosten
Vermieter dürfen die abgerechneten Sperrmüllkosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Die Umlage im Rahmen der Betriebskosten ist zulässig, weil es sich bei den Sperrmüllkosten um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der Anlage 3 zu § 27 Absatz 2 BV (Betriebskostenverordnung) handelt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2010, 153 wird teils auch als „WuM 10, 153“, „WuM 2010, S. 153“ oder „WuM 10, S. 153“ zitiert.