Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 293
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 293
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 293:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.03.2009
- VIII ZR 74/08 -
BGH: Vermieter muss bei einem Mieterhöhungsverlangen nicht unbedingt den Mietspiegel beifügen
Vermieter müssen für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen nicht unbedingt den Mietspiegel beifügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 293 wird teils auch als „WuM 09, 293“, „WuM 2009, S. 293“ oder „WuM 09, S. 293“ zitiert.