Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 288
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 288
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 288:
Landgericht Braunschweig, Urteil vom05.02.2009
- 6 S 548/08 -
Mieter muss Gartenpflege nicht nach den Vorstellungen des Vermieters durchführen
Wird in einem Mietvertrag lediglich die Gartenpflege als Pflicht des Mieters festgehalten und werden darüber hinaus keine weiteren konkreten Verpflichtungen genannt, so hat der Mieter lediglich einfache Tätigkeiten zu verrichten, die weder einen großen Kosten- und Zeitaufwand noch besondere Kenntnisse erfordern. Auch ist der Vermieter nicht weisungsberechtigt, was die konkrete Ausgestaltung der Pflege betriff, solange der Garten nicht verwahrlost. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 288 wird teils auch als „WuM 09, 288“, „WuM 2009, S. 288“ oder „WuM 09, S. 288“ zitiert.