Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 151
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 151
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 151:
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.01.2008
- VIII ZR 82/07 -
Vermieter darf bei Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl keine Daten des Einwohnermeldeamts nutzen
Der Vermieter einer Wohnung kann bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen, um die Belegung des Hauses zu ermitteln. Eine Umlage von Betriebskosten nach Kopfzahl setzt voraus, dass der Vermieter - für bestimmte Stichtage - die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen feststellt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 151 wird teils auch als „WuM 08, 151“, „WuM 2008, S. 151“ oder „WuM 08, S. 151“ zitiert.