Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 306
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 306
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 306:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.04.2006
- VIII ZR 163/05 -
Einzelne unbedenkliche Schönheitsreparaturklauseln können in der Summe unwirksam sein
Grundsätzlich muss der Vermieter Schönheitsreparaturen vornehmen. Viele Vermieter übertragen diese Verpflichtung jedoch per Mietvertrag auf den Mieter. Die Übertragung der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen kann aber unwirksam sein, wenn der Mietvertrag zu viele Klauseln über Schönheitsreparaturen vorsieht. Dann braucht der Mieter nicht zu renovieren, auch wenn jede einzelne Klausel für sich unbedenklich ist. Der Bundesgerichtshof spricht vom so genannten Summierungseffekt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2006, 306 wird teils auch als „WuM 06, 306“, „WuM 2006, S. 306“ oder „WuM 06, S. 306“ zitiert.