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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1993, 669

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1993, Seite: 669

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1993, 669:

Landgericht Lübeck, Urteil vom24.11.1992
- 14 S 61/92 -

Anlage eines Teiches im mitgemieteten Garten ist kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache

Legt ein Mieter im mitgemieteten Garten einen Teich an, so ist darin kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache zu sehen. Der Vermieter kann daher nicht die Beseitigung des Gartenteichs verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 1993, 669 wird teils auch als „WuM 93, 669“, „WuM 1993, S. 669“ oder „WuM 93, S. 669“ zitiert.