Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1993, 127
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1993, Seite: 127
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1993, 127:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.11.1992
- V ZR 82/91 -
Nachbar muss Froschgequake aus Gartenteich erdulden
Nachbarn müssen Froschgequake erdulden und können grundsätzlich nicht verlangen, dass die Frösche entfernt werden, weil Frösche nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1993, 127 wird teils auch als „WuM 93, 127“, „WuM 1993, S. 127“ oder „WuM 93, S. 127“ zitiert.