wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 15. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1991, 248

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1991, Seite: 248

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1991, 248:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom22.03.1991
- 30 REMiet 3/90 -

Erneuerung abgenutzter Teppichböden unterfällt nicht der Schönheitsreparaturklausel

Die Erneuerung eines abgenutzten Teppichbodens wird nicht von der Schönheitsreparaturklausel erfasst. Der Vermieter hat daher selbst die Kosten für einen Austausch zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 1991, 248 wird teils auch als „WuM 91, 248“, „WuM 1991, S. 248“ oder „WuM 91, S. 248“ zitiert.