Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1989, 509
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 509
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 509:
Amtsgericht Aachen, Urteil vom10.08.1989
- 80 C 220/89 -
Recht zur Mietminderung von 5 % bei nicht funktionierender Gegensprechanlage
Ist die Gegensprechanlage nicht funktionstüchtig, kann dies eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen. Denn eine solche Anlage ist wesentliches Element zur Gewährleistung der Sicherheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1989, 509 wird teils auch als „WuM 89, 509“, „WuM 1989, S. 509“ oder „WuM 89, S. 509“ zitiert.