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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1988, 399

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 399

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 399:

Landgericht Stuttgart, Urteil vom27.01.1988
- 5 S 210/87 -

Übertragung der Streupflicht per Hausordnung auf den Mieter darf nicht zu unbestimmt sein

Vermieter können Mietern nicht einfach per Hausordnung zum Winterdienst verpflichten. Dazu bedarf es einer privat-rechtlichen Regelung im Mietvertrag. Dies entschied das Landgericht Stuttgart. Soweit im Mietvertrag steht, dass "alle behördlichen und polizeilichen Pflichten zu beachten" sind, ist das zu unbestimmt. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom22.09.1988
- 16 U 123/87 -

Räum- und Streupflicht: Verkehrssicherungs­pflicht kann auch durch Hausordnung eines Formular­mietvertrags wirksam auf Wohnungsmieter übertragen werden

Einem Mieter kann durch eine Klausel zur Hausordnung im Mietvertrag wirksam die Räum- und Streupflicht für den Winter übertragen werden. Kommt es zu einem Unfall wegen gar nicht oder nicht ausreichend geräumter und gestreuter Wege und Flächen, haftet der Mieter für entstandene Schäden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 1988, 399 wird teils auch als „WuM 88, 399“, „WuM 1988, S. 399“ oder „WuM 88, S. 399“ zitiert.