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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1988, 155

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 155

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 155:

Landgericht Kassel, Urteil vom13.08.1987
- 1 S 57/87 -

Mieter eines Einfamilienhauses mit Grundstück ist ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht zur Gartenpflege verpflichtet

Soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, ist grundsätzlich nicht der Mieter, sondern der Vermieter für die Gartenpflege verantwortlich. Dies gilt auch bei einer Vermietung eines Einfamilienhauses mit Grundstück. Verschlechtert sich die Rasenfläche, ist dafür daher nicht der Mieter verantwortlich. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 1988, 155 wird teils auch als „WuM 88, 155“, „WuM 1988, S. 155“ oder „WuM 88, S. 155“ zitiert.