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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1984, 2

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1984, Seite: 2

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1984, 2:

Amtsgericht Köln, Urteil vom15.04.1983
- 221 C 503/82 -

Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Stellt der Mieter einer Wohnung Gegenstände im Treppenhaus ab, so stellt dies keinen Grund zur fristlosen Kündigung dar. Der Vermieter muss zunächst die Beseitigung der Gegenstände aus dem Treppenhaus verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 1984, 2 wird teils auch als „WuM 84, 2“, „WuM 1984, S. 2“ oder „WuM 84, S. 2“ zitiert.