Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2016, 200
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2016, Seite: 200
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2016, 200:
Landgericht Essen, Urteil vom20.05.2015
- 18 O 277/14 -
Kein Versicherungsschutz durch Unfallversicherung aufgrund verrenktem Daumen infolge Öffnens einer Wasserflasche
Zwar liegt nach Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008) ein versicherter Unfall vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Daumen verrenkt wird. Das Öffnen einer Wasserflasche bedarf aber keiner solchen Kraftanstrengung, so dass die Unfallversicherung für die Unfallfolgen nicht einstehen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer "etwas" fester am Verschluss dreht. Dies hat das Landgericht Essen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2016, 200 wird teils auch als „VuR 16, 200“, „VuR 2016, S. 200“ oder „VuR 16, S. 200“ zitiert.