wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 16. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VuR 2016, 200

Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2016, Seite: 200

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2016, 200:

Landgericht Essen, Urteil vom20.05.2015
- 18 O 277/14 -

Kein Versicherungsschutz durch Unfallversicherung aufgrund verrenktem Daumen infolge Öffnens einer Wasserflasche

Zwar liegt nach Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008) ein versicherter Unfall vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Daumen verrenkt wird. Das Öffnen einer Wasserflasche bedarf aber keiner solchen Kraftanstrengung, so dass die Unfallversicherung für die Unfallfolgen nicht einstehen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer "etwas" fester am Verschluss dreht. Dies hat das Landgericht Essen entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle VuR 2016, 200 wird teils auch als „VuR 16, 200“, „VuR 2016, S. 200“ oder „VuR 16, S. 200“ zitiert.