Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2013, 102
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 102
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2013, 102:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.10.2012
- VIII ZR 226/11 -
Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferungen: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern
Die gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ("Lieferung einer mangelfreien Sache") ist auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag (b2c) beschränkt und gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c). Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VuR 2013, 102 wird teils auch als „VuR 13, 102“, „VuR 2013, S. 102“ oder „VuR 13, S. 102“ zitiert.