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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VuR 2013, 102

Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 102

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2013, 102:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.10.2012
- VIII ZR 226/11 -

Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferungen: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern

Die gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ("Lieferung einer mangelfreien Sache") ist auf den Verbrauchs­güter­kaufvertrag (b2c) beschränkt und gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c). Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VuR 2013, 102 wird teils auch als „VuR 13, 102“, „VuR 2013, S. 102“ oder „VuR 13, S. 102“ zitiert.