Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2017, 1153
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1153
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2017, 1153:
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.05.2017
- VI ZR 261/16 -
BGH: Klagerhebung zu Lebzeiten ändert nichts an Unvererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ist nicht vererbbar. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten durch eine Klage geltend gemacht wurde. Denn die Genugtuungsfunktion erlischt mit dem Tod des Anspruchsinhabers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2017, 1153 wird teils auch als „VersR 17, 1153“, „VersR 2017, S. 1153“ oder „VersR 17, S. 1153“ zitiert.