Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2016, 479
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2016, Seite: 479
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2016, 479:
Bundesgerichtshof, Urteil vom26.01.2016
- VI ZR 179/15 -
BGH: Vermutetes Verschulden des Rückwärtsfahrenden gilt aufgrund des Anscheinsbeweises auch bei Parkplatzunfällen
Die in § 9 Abs. 5 StVO geregelten Sorgfaltspflichten eines Rückwärtsfahrenden gelten auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar. Sie finden aber über § 1 StVO mittelbar Anwendung. Zudem kann das Verschulden des Rückwärtsfahrenden gemäß den Grundsätzen über den Anscheinsbeweis auch bei Parkplatzunfällen vermutet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2016, 479 wird teils auch als „VersR 16, 479“, „VersR 2016, S. 479“ oder „VersR 16, S. 479“ zitiert.