Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2009, 693
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2009, Seite: 693
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2009, 693:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.03.2009
- VI ZR 166/08 -
Schadenersatz nach Pferdetritt: Kein Ausschluss der Tierhalterhaftung wegen Verwirklichung des berufstypischen Risikos eines Tierarztes
Wird ein Tierarzt während der ärztlichen Versorgung eines Pferds getreten, so steht ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Tierhalter zu. Die Tierhalterhaftung ist nicht wegen der Verwirklichung eines berufstypischen Risikos ausgeschlossen. Denn ein beauftragter Tierarzt handelt nicht auf eigene Gefahr. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2009, 693 wird teils auch als „VersR 09, 693“, „VersR 2009, S. 693“ oder „VersR 09, S. 693“ zitiert.