Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2009, 485
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2009, Seite: 485
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2009, 485:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom16.10.2008
- C-298/07 -
EuGH: Anbieter von Diensten im Internet müssen im Impressum nicht zwingend Telefonnummer angeben
Für die Anbieter von Diensten über das Internet besteht im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht zwingend die Verpflichtung eine Telefonnummer im Impressum anzugeben. In der Regel genügt neben der Angabe der E-Mail-Adresse eine elektronische Anfragemaske. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2009, 485 wird teils auch als „VersR 09, 485“, „VersR 2009, S. 485“ oder „VersR 09, S. 485“ zitiert.