Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2007, 1377
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2007, Seite: 1377
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2007, 1377:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.05.2007
- IX ZR 89/06 -
BGH: Rechtsanwalt muss grundsätzlich auf Höhe der Anwaltsgebühren ungefragt nicht hinweisen
Ein Rechtsanwalt muss einen potentiellen Mandanten grundsätzlich ungefragt nicht darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe für seine Tätigkeit gesetzliche Gebühren anfallen. Er muss aber gemäß § 49 b Abs. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert bemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VersR 2007, 1377 wird teils auch als „VersR 07, 1377“, „VersR 2007, S. 1377“ oder „VersR 07, S. 1377“ zitiert.