Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2005, 834
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2005, Seite: 834
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2005, 834:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.03.2005
- VI ZR 289/03 -
Arzt muss über Nebenwirkungen von Medikamenten aufklären
Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2005, 834 wird teils auch als „VersR 05, 834“, „VersR 2005, S. 834“ oder „VersR 05, S. 834“ zitiert.