Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 77, 248
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 77, Seite: 248
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 77, 248:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.06.1989
- VI ZR 241/88 -
BGH: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schlaganfall aufgrund durch Unfallverursacher herbeigeführte Aufregung
Stellt der Unfallverursacher nach einem Verkehrsunfall den Geschädigten als Schuldigen hin und regt sich der Geschädigte so sehr darüber auf, dass er einen Schlaganfall bekommt, so haftet dafür nicht der Unfallverursacher. Denn zum einen dienen die Verkehrsregeln nicht zum Schutz vor Schlaganfällen durch Aufregung und zum anderen sind unberechtigte Schuldzuweisungen nach einem Unfall nicht als rechtswidrig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 77, 248 wird teils auch als „VRS 77, S. 248“ zitiert.