Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 111, 378
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 111, Seite: 378
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 111, 378:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom22.08.2006
- 2 Ss OWi 528/06 -
Verstoß gegen Handyverbot: Ausrede man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert blieb erfolglos
Wer während des Autofahrens mit seinem Handy telefoniert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Aussage man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert, ist als Schutzbehauptung zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 111, 378 wird teils auch als „VRS 111, S. 378“ zitiert.