alle Urteile, veröffentlicht am 04.07.2023
Landgericht Bonn, Urteil vom 28.06.2023
- 1 O 79/21 -
Landgericht Bonn erklärt Nationales Gesundheitsportal für unzulässig
Großteil der eingestellten Artikel überschreiten die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns
Das Landgericht Bonn hat der Klage eines Verlags gegen den Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals (NGP) gesund.bund.de stattgegeben und eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse festgestellt.
Der Verlag, der selbst mehrere Gesundheitsportale betreibt, in denen er Informationen zu den Themen Gesundheit und Krankheiten für den medizinischen Laien in aufbereiteter Form anbietet, hat in dem Verfahren von der Bundesrepublik Deutschland verlangt, das sog. Nationale Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ nicht länger mit pressemäßig aufbereiteten Artikeln zu allgemeinen Gesundheitsthemen zu betreiben bzw. anzubieten. Der Kläger sieht in dem Gesundheitsportal des Bundes eine Konkurrenz gegenüber den eigenen Angeboten, mit dem der Bund das Gebot der Staatsferne der Presse verletzt. Dieses sog. Institut der freien Presse dient dazu, eine Meinungsbildung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schwerin, Urteil vom 08.05.2023
- 35 OWi 83/23 -
Unzulässige Ablage des Parkausweises auf Mittelkonsole des Fahrzeugs
Keine gute Lesbarkeit des Parkausweises
Ein Parkausweis muss gut lesbar im Fahrzeug gelegt werden. Dies ist nicht der Fall, wenn der Parkausweis auf die Mittelkonsole des Fahrzeugs gelegt wird. Dies hat das Amtsgericht Schwerin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem frühen Nachmittag im November 2022 parkte ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz in Schwerin. Da ein Parkausweis nicht erkennbar war, erhielt der Fahrzeugführer ein Knöllchen. Dagegen erhob er Einspruch. Er führte an, an dem Tag einen Bekannten, der im Rollstuhl sitzt, befördert zu haben. Sein Parkausweis... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.05.2023
- 10 A 10029/23 -
Bestehensanforderungen in der juristischen Prüfungsordnung von Rheinland-Pfalz nicht zu beanstanden
Kein Verstoß gegen das im Deutschen Richtergesetz normierte Gebot der Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung
Die in der juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung von Rheinland-Pfalz (JAPO) enthaltene Regelung des ersten juristischen Staatsexamens, wonach eine Zulassung zur mündlichen Prüfung u.a. das Bestehen von mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus zwei verschiedenen Pflichtfächern in der schriftlichen Prüfung voraussetzt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin erzielte bei den sechs schriftlichen Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung im Pflichtfach Zivilrecht 6, 8 und 4 Punkte, im Pflichtfach Öffentliches Recht 3 und 2 Punkte und im Pflichtfach Strafrecht 2 Punkte. Daraufhin stellte das Landesprüfungsamt für Juristen fest, dass sie die Prüfung trotz einer Gesamtdurchschnittsnote... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2023
- 2 C 11.21 -
Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung verfassungskonform
Kürzung von Leistungsbezügen nicht sachwidrig
Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Schleswig-Holstein eingeführte Regelung des Landesbesoldungsgesetzes, die eine vollständige Verminderung von vor dem Jahr 2013 gewährten Leistungsbezügen durch die im Zuge der Besoldungsreform vorgenommene Grundgehaltserhöhung ermöglicht, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger sind Universitäts-Professoren (Besoldungsgruppen W 2 und W 3) im schleswig-holsteinischen Landesdienst und beziehen seit langem neben ihrem Grundgehalt Leistungsbezüge. Im Jahr 2012 beanstandete das Bundesverfassungsgericht die Regelung der hessischen W-Besoldung als nicht die Mindestalimentation sichernd und deshalb als verfassungswidrig. In der Folgezeit erließen die Bundesländer... Lesen Sie mehr