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alle Urteile, veröffentlicht am 24.10.2022

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.10.2022
- 7 ABR 27/21 -

Fortbestand der Schwer­behinderten­vertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb unter fünf

BAG lässt Rechtsbeschwerde zu

Die Schwer­behinderten­vertretung ist die Interessen­vertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ua. in Betrieben mit wenigstens fünf - nicht nur vorübergehend beschäftigten - schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwer­behinderten­vertretung nicht vorzeitig beendet. Dies entschied das Bundes­arbeitsgericht.

In dem Kölner Betrieb einer Arbeitgeberin mit ungefähr 120 Mitarbeitern wurde im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Zum 1. August 2020 sank die Zahl der schwerbehinderten Menschen in diesem Betrieb auf vier Beschäftigte. Die Arbeitgeberin informierte die Schwerbehindertenvertretung darüber, dass sie nicht mehr existiere und die schwerbehinderten Beschäftigten von der Schwerbehindertenvertretung in einem anderen Betrieb vertreten würdenIn dem von ihr eingeleiteten Verfahren hat die Schwerbehindertenvertretung des Kölner Betriebs die Feststellung begehrt, dass ihr Amt nicht aufgrund des Absinkens der Anzahl... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 27.05.2022
- 73 C 54/21 -

Rechtswidrige Jahresabrechnung wegen unzulässiger Umlage von Heizkosten für gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einzelnen Wohnungseigentümer

Möglichkeit der Anfechtungsklage

Werden unzulässig die Heizkosten für einen gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt, so ist die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig und kann mittels einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung einer Wohnungseigentumsanlage in Berlin klagte im Jahr 2021 gegen die beschlossene Jahresabrechnung. Grund dessen war, dass in der Heizkostenabrechnung ein für Gemeinschaftszwecke als Hausflur genutzter Raum zu seinen Lasten berücksichtigt wurde.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.09.2022
- 3 Sa 46/22 -

Kein Lohnanspruch des Mitarbeiters eines Sanitätshauses bei Verweigerung zur Corona-Testung

Arbeitgeber kann Arbeitnehmer von Arbeit freistellen

Verweigert ein ungeimpfter Mitarbeiter eines Sanitätshauses die verpflichtende Corona-Testung, so kann der Arbeitgeber ihn freistellen. Ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in einem Sanitätshaus in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigter Arbeitnehmer war in der Zeit von September bis Dezember 2021 von der Arbeit unentgeltlich freigestellt . Hintergrund dessen war, dass der ungeimpfte Arbeitnehmer sich weigerte, sich täglich auf das Corona-Virus zu testen. Der Arbeitnehmer war im Außendienst in Krankenhäusern... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 26.08.2022
- 4 L 819/22.KO -

Einschulung außerhalb des Schulbezirks nur bei wichtigem Grund

VG Koblenz lehnt Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dem betroffenen Schüler ausnahmsweise einen Anspruch auf Zuordnung zu einer außerhalb seines Schulbezirks liegenden Grundschule vermitteln könnte, verneint.

Der Antragsteller begehrte, vertreten durch seine Eltern, seine Einschulung in einer schulbezirksfremden Grundschule. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, seine sozialen Kontakte befänden sich nahezu ausschließlich im Bereich der Wunschschule, weil er eine im dortigen Ortsteil gelegene Kindertagesstätte besucht hätte; er wolle mit seinen Freunden eingeschult werden.... Lesen Sie mehr



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