alle Urteile, veröffentlicht am 25.02.2021
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 21.01.2021
- 3 O 154/20 -
Gastwirt bekommt von seiner Versicherung keine Entschädigung wegen coronabedingter Betriebsschließung
COVID 19 und SARS-CoV-2 als Versicherungsfall im Infektionsschutzgesetz 2000 nicht aufgeführt
Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt aus Neustadt a. d. Weinstraße daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab, so die Richter. Sehen diese eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, so müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein. Andernfalls stehe dem Versicherungsnehmer keine Versicherungsleistung zu.
Der Betreiber des Restaurants und Gästehauses hatte vor einigen Jahren zum Schutz gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen eine sog. Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Nachdem das Restaurant im letzten Jahr vom ersten "Lockdown" betroffen war, machte er bei seiner Versicherung eine Summe in Höhe von 37.500,00 € geltend.Das LG Frankenthal hat die Klage abgewiesen und zur Begründung auf die konkrete Formulierung in den Versicherungsbedingungen "BB Betriebsschließung 2010" abgestellt. Denn hiernach sollte die Versicherung zwar bei behördlichen Schließungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einspringen. Dort... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2021
- 3 AZR 53/20 -
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Anwendung der Härtefallklausel im Einzelfall geoten
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus der Anwendung des Gesetzes ergeben. Eine solche Härte kann entstehen, wenn infolge eines Systemwechsels in der zugesagten Gesamtversorgung die Anrechnung einer fiktiven gesetzlichen Rente bei einer von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmerin zu unbilligen Ergebnissen führt.
Die Parteien streiten über die Höhe der betrieblichen Altersversorgung. Die 1953 geborene Klägerin war seit dem 1. November 1973 bei der Beklagten als Krankenschwester beschäftigt. Sie wurde mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Die Beklagte gewährte ihr zu einer privaten Lebensversicherung einen monatlichen Zuschuss.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.02.2021
- 2 KM 100/21 OVG -
Landesweites Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern vorläufig außer Vollzug gesetzt
Unbeschränktes Verbot im gesamten Geltungsbereich nicht durch Infektionsschutzgesetz gestützt
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat § 1 Abs. 1 Satz 7 Corona-LVO M-V, wonach der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit untersagt ist, vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Mit seinem vorläufigen Rechtsschutzantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO hat der Antragsteller geltend gemacht, die angegriffene Regelung sei unverhältnismäßig und somit mit höherrangigem Recht nicht vereinbar.Das Gericht hat in seinem Beschluss ausgeführt, § 1 Abs. 1 Satz 7 Corona-LVO M-V stehe mit der Vorschrift des § 28 a Abs. 1 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 23.02.2021
- 4 B 335/21 HGW -
Keine Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen
Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung stellt keine Beeinträchtigung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit dar
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat mit Beschluss einen einstweiligen Rechtsschutzantrag einer Grundschülerin der Jahrgangsstufe 2, dass ihr durch den Schulleiter vorläufig eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist, die sie von der Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung in der Schule befreit, abgelehnt.
Die Antragstellerin besucht eine Grundschule auf der Insel Rügen. Wegen einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner im Landkreis Vorpommern- Rügen findet nach § 7 b der Zweiten Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung SARS-CoV-2 im Bereich von Schule des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Februar... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.02.2021
- VG 12 L 258/20 -
Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden
Meldepflicht mit Verschwiegenheitspflicht vereinbar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Rechtsanwalts und Notars gegen die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien abgelehnt.
Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und Notar. Diese Berufsgruppe ist nach der am 1. Oktober 2020 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) verpflichtet, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bestimmte Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Immobilien zu melden. Der Antragsteller will einstweilen festgestellt... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.02.2021
- VIII ZR 36/20 -
Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
Keine Gesetzeslücke bei Kilometer-Leasingverträge
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Leasingnehmer, der als Verbraucher mit einem Unternehmer einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen hat, ein Recht zum Widerruf des Vertrags nicht zusteht.
Der klagende Leasingnehmer hat als Verbraucher mit der beklagten Leasinggeberin im Jahr 2015 einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug mit Kilometerabrechnung (so genannter Kilometerleasingvertrag) abgeschlossen. Aufgrund eines vom ihm im März 2018 erklärten Widerrufs verlangt er Rückerstattung sämtlicher erbrachter Leasingzahlungen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen... Lesen Sie mehr