alle Urteile, veröffentlicht am 12.06.2019
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.04.2019
- L 7 R 5050/17 -
Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung
Konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit für Einstufung als abhängige oder selbstständige Arbeit maßgeblich
Ambulante Palliativversorgung erfolgt immer häufiger mittels Organisationen, die ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Um ein ausreichendes Versorgungsnetz für Palliativpatienten zur Verfügung stellen zu können, beschäftigen die Organisationen zum einen angestellte Ärzte und vereinbaren zum anderen aber auch mit anderen Ärzten eine Zusammenarbeit. Ob es sich bei dieser Zusammenarbeit um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit dieser Ärzte handelt, hängt von der Einzelfallgestaltung ab. In sogenannten Statusfeststellungsverfahren ist zu klären, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens erbringt als gGmbH Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und rechnet ihre Leistungen entsprechend mit den Krankenkassen ab. Zur Erfüllung dieses Versorgungsauftrags beschäftigt sie mehrere in Vollzeit angestellte Ärzte sowie Verwaltungspersonal. Außerdem hat sie über Kooperationsverträge ein Netzwerk mit Hausärzten aufgebaut, um Versorgungsleistungen flächendeckend erbringen zu können. Der ebenfalls klagende Arzt ist niedergelassener Hausarzt mit eigener Praxis. Er ist nach entsprechender Fortbildung berechtigt, die Zusatzbezeichnung "Palliativmediziner" zu führen. Der Arzt wurde... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.06.2019
- 2 K 6575/16 -
Landratsamt muss Maßnahmen zur Unterbindung von Lärm aus Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge ergreifen
Grundstück der Unterkunft nur für Nutzung eines Zweifamilienwohnhauses genehmigt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Landratsamt Esslingen als Vertreter des Landes Baden-Württemberg dazu verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Lärmbelästigungen in Form von lauter Musik, übermäßig lauten Unterhaltungen und Geschrei zur Nachtzeit (22:00 - 06.00 Uhr), welche durch die Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge verursacht werden, zu unterbinden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Herbst 2015 waren in einem Zweifamilienhaus, das vom Landkreis Esslingen zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet wurde, Asylbewerber untergebracht. Derzeit sind zehn Personen untergebracht; die höchste Belegungsrate betrug bisher 23 Personen. Küche, Essbereich bzw. Gemeinschaftsräume der Unterkunft befinden sich im Erd- und... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -
Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungseigentumsanlage geduldet werden
Kein Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer
Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin im Treppenhaus an verschiedenen Stellen Pflanzen und dazugehörige Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände abgestellt. Eine andere Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Beseitigung der Gegenstände. Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus lagen nicht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 06.06.2017
- 4 U 1460/16 -
Belehrung über Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung muss in unmittelbarer Nähe zu Gesundheitsfragen erfolgen und drucktechnisch hervorgehoben sein
Belehrung muss Hinweis zum rückwirkenden Risikoausschluss enthalten
Die Belehrung über die Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG muss in unmittelbarer Nähe zu den Gesundheitsfragen erfolgen und muss drucktechnisch hervorgehoben sein. Zudem muss die Belehrung den Hinweis enthalten, dass die Anzeigepflichtverletzung zu einem rückwirkenden Risikoausschluss führen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien über das Bestehen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer warf der Versicherungsnehmerin vor, bei Abschluss des Vertrags Gesundheitsfragen falsch beantwortet zu haben. In diesem Zusammenhang ging es unter anderem um die Frage, ob der Versicherer wegen einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten durfte.... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019
- 12 O 263/18 -
Schauspielhaus Düsseldorf darf für Bühnenstück "Der Idiot" keine für ein anderes Theaterhaus komponierte Musik verwenden
Erwerb von Nutzungsrechten von der GEMA für Musikwerk als bühnenmäßige Darstellung nicht möglich
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Schauspielhaus Düsseldorf es zu unterlassen hat, die von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski aufzuführen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der bekannte Tonkünstler Parviz Mir-Ali hatte im Jahre 2015 die Musik zu dem Bühnenstück "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski in der Inszenierung von Matthias Hartmann für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. Im Jahre 2016 übernahm das Düsseldorfer Schauspielhaus die Inszenierung aus Dresden zusammen mit der von Mir-Ali komponierten... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.06.2019
- 5 U 1318/18 -
"Diesel-Abgasskandal": VW schuldet Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschaltvorrichtung Schadensersatz
Käufer muss sich jedoch Nutzungsvorteil anrechnen lassen
Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Januar 2014 einen Pkw der Marke VW, Modell Sharan, als Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 12.7.2012) gekauft. In dem Fahrzeug war ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügte. Der Kläger nahm die Beklagte als Herstellerin des Fahrzeugs und Motors... Lesen Sie mehr