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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RGZ 78, 239

Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ), Band: 78, Seite: 239

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RGZ 78, 239:

Reichsgericht, Urteil vom07.12.1911
- VI 240/11 -

Linoleumteppich-Fall: Sorgfalts­pflichtverletzung kann schon vor Vertragsabschluss zu Schadens­ersatzansprüchen führen (RGZ 78, 239)

Jedes Lehrbuch zum Allgemeinen Schuldrecht zitiert ihn: Den vom Reichsgericht 1911 entschiedenen Linoleumteppich-Fall. Zentrales Problem des Falls ist die Frage, ob schon vor Abschluss eines Vertrags vorvertragliche Pflichten entstehen, die im Fall der Verletzung vertragliche Schadensersatz­ansprüche auslösen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch fand sich keine gesetzliche Regelung. Die Richter behalfen sich mit dem gewohnheits­rechtlich anerkannten und von Rudolph von Jhering 1861 entwickelten Rechtsinstitut der culpa in contrahendo. Heute ist die Haftung für vorvertragliches Verschulden gesetzlich klar geregelt und in § 311 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB verankert. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RGZ 78, 239 wird teils auch als „RGZ 78, S. 239“ zitiert.