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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: OLGZ 1983, 449

Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ),
Jahrgang: 1983, Seite: 449

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
OLGZ 1983, 449:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom09.03.1983
- 6 U 150/82 -

Anspruch auf jährliche Geldentschädigung bei unzumutbarer und wesentlicher Grund­stücks­beeinträchtigung durch Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall

Wird ein Grundstück durch ortsüblichen Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall wesentlich und unzumutbar beeinträchtigt, so ist dieses zwar hinzunehmen. Dem Grund­stücks­eigentümer steht jedoch ein Anspruch auf eine jährliche Geldentschädigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle OLGZ 1983, 449 wird teils auch als „OLGZ 83, 449“, „OLGZ 1983, S. 449“ oder „OLGZ 83, S. 449“ zitiert.