Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 528
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 528
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 528:
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom16.12.2015
- 3 U 13/15 -
Übertragung der Räum- und Streupflicht für Gehwege auf Anlieger gilt auch für die Gehwege überquerende Zufahrten
Die durch eine Straßenreinigungssatzung übertragene Räum- und Streupflicht für Gehwege auf Grundstücksanlieger gilt auch für solche Gehwege, die von einer Zufahrt überquert werden. Kommt deshalb ein Fußgänger auf einer Zufahrt aufgrund Glatteises zu Fall, so haftet nicht die Stadt, sondern der verantwortliche Anlieger. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 528 wird teils auch als „NZV 16, 528“, „NZV 2016, S. 528“ oder „NZV 16, S. 528“ zitiert.