Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2013, 103
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2013, Seite: 103
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2013, 103:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom17.08.2012
- 10 A 10284/12.OVG -
Medizinisch-psychologisch verweigert: Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol darf Fahrradfahren verboten werden
Auch einem Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge besitzt, ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzugeben, nachdem er mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr mit dem Fahrrad im Straßenverkehr aufgefallen ist. Legt er ein solches Gutachten nicht vor, darf ihm das Führen jedes Fahrzeuges, also auch eines Fahrrads, verboten werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2013, 103 wird teils auch als „NZV 13, 103“, „NZV 2013, S. 103“ oder „NZV 13, S. 103“ zitiert.