Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2020, 984
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2020, Seite: 984
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2020, 984:
Bundesgerichtshof, Urteil vom02.09.2020
- VIII ZR 35/19 -
BGH: Dreijährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Erwerb von Wohneigentum gilt nicht für geschiedene oder in Trennung lebende Ehegatten
Verkauft ein Hauseigentümer sein Einfamilienhaus an sein Kind und dessen Ehegatten, gilt die dreijährige Sperrfrist für eine Eigenbedarfskündigung nach § 577 a BGB selbst dann nicht, wenn die Ehegatten geschieden oder in Trennung leben. Selbst geschiedene oder in Trennung lebende Ehegatten sind Familienangehörige im Sinne von § 577 a Abs. 1a Satz 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NZM 2020, 984 wird teils auch als „NZM 20, 984“, „NZM 2020, S. 984“ oder „NZM 20, S. 984“ zitiert.