Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2014, 716
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2014, Seite: 716
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2014, 716:
Bundesfinanzhof, Urteil vom06.02.2014
- VI R 61/12 -
Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift muss nicht nachgewiesen werden
Die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift ist nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2014, 716 wird teils auch als „NZM 14, 716“, „NZM 2014, S. 716“ oder „NZM 14, S. 716“ zitiert.