Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2005, 455
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2005, Seite: 455
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2005, 455:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2005, 455 wird teils auch als „NZM 05, 455“, „NZM 2005, S. 455“ oder „NZM 05, S. 455“ zitiert.