Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2003, 897
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2003, Seite: 897
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2003, 897:
Amtsgericht Zerbst, Urteil vom31.03.2003
- 6 C 614/02 -
Urinieren in den Keller rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Uriniert ein Mieter wiederholt in den Keller, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Kommt seine Verantwortlichkeit durch eine heimliche Videoüberwachung ans Licht, so ist dies zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zerbst hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2003, 897 wird teils auch als „NZM 03, 897“, „NZM 2003, S. 897“ oder „NZM 03, S. 897“ zitiert.