Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZG 2022, 763
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG),
Jahrgang: 2022, Seite: 763
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZG 2022, 763:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2022
- VIII ZR 262/20 -
BGH: c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in Klageschrift
Die Angabe einer c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in einer Klageschrift kann zulässig sein, wenn die Stiftung selbst über keine andere ladungsfähige Anschrift verfügt und unter der c/o-Adresse der Vorstandsvorsitzende der Stiftung tätig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZG 2022, 763 wird teils auch als „NZG 22, 763“, „NZG 2022, S. 763“ oder „NZG 22, S. 763“ zitiert.