Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2019, 36
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2019, Seite: 36
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2019, 36:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.03.2018
- 1 StR 277/17 -
BGH: Angaben eines Tatverdächtigen gegenüber Arzt im Beisein eines Polizisten kann Beweisverwertungsverbot unterliegen
Muss sich ein Tatverdächtiger zur ärztlichen Behandlung zwingend selbst belasten und hört dies ein anwesender Polizeibeamter mit, so dürfen die Angaben gegenüber dem Arzt nicht verwertet werden. Es liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2019, 36 wird teils auch als „NStZ 19, 36“, „NStZ 2019, S. 36“ oder „NStZ 19, S. 36“ zitiert.