Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2019, 263
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2019, Seite: 263
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2019, 263:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.01.2019
- 4 StR 456/18 -
BGH: Bei Provokation eines Angriffs durch Herumspringen und Kampfgeräuschen ist Messerstich nicht durch Notwehrrecht gerechtfertigt
Provoziert eine Person einen Angriff durch Herumspringen und Kampfgeräuschen, so ist ein Messerstich zur Abwehr des Angriffs nicht vom Notwehrrecht gemäß § 32 StGB gedeckt. Eine Notwehrprovokation führt zu einem eingeschränkten Notwehrrecht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NStZ 2019, 263 wird teils auch als „NStZ 19, 263“, „NStZ 2019, S. 263“ oder „NStZ 19, S. 263“ zitiert.