Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2018, 223
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 223
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2018, 223:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.09.2017
- 1 StR 64/17 -
BGH: Kein strafbares fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim versehentlichen Bezug von illegalen synthetischen Cannabinoiden
Der Händler von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden macht sich nicht wegen fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar, wenn er versehentlich von einem sonst zuverlässigen Lieferanten illegale synthetische Cannabinoide erhält. Ohne konkreten Anlass ist der Händler nicht zur chemischen Analyse der Cannabinoide verpflichtet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2018, 223 wird teils auch als „NStZ 18, 223“, „NStZ 2018, S. 223“ oder „NStZ 18, S. 223“ zitiert.