Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2013, 224
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 224
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2013, 224:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom09.10.2012
- 4 StR 381/12 -
Nicht ernst gemeintes Anbieten eines Kindes für sexuelle Handlungen strafbar
Wer jemand anderes ein Kind für sexuelle Handlungen anbietet, macht sich selbst dann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 5 StGB strafbar, wenn er das Angebot nicht ernst meint. Es genügt, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheint. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2013, 224 wird teils auch als „NStZ 13, 224“, „NStZ 2013, S. 224“ oder „NStZ 13, S. 224“ zitiert.