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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ-RR 2013, 290

Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 290

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2013, 290:

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom12.06.2013
- 2 Ss OWi 659/13 -

Verantwortlicher für Ladungssicherheit muss regelmäßig Stichproben durchführen

Wer für die Einhaltung der Ladungs­sicherungs­vorschriften bei Lastkraftwagen verantwortlich ist, muss regelmäßig und unerwartet Stichproben durchführen. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ-RR 2013, 290 wird teils auch als „NStZ-RR 13, 290“, „NStZ-RR 2013, S. 290“ oder „NStZ-RR 13, S. 290“ zitiert.