wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 16. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2018, 873

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 873

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 873:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom16.11.2017
- IX ZA 21/17 -

BGH: Ohne Angabe zur Art der Finanzierung des Lebensunterhalts keine Prozesskostenhilfe

Beantragt eine Person Prozesskostenhilfe, die nach eigenen Angaben keine Sozialleistung erhält, muss sie darlegen und glaubhaft machen, wie der Lebensunterhalt finanziert wird. So müssen etwa freiwillige Leistungen Dritter angegeben werden, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang gewährt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2018, 873 wird teils auch als „NJW 18, 873“, „NJW 2018, S. 873“ oder „NJW 18, S. 873“ zitiert.