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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2014, 3674

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3674

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3674:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom06.08.2014
- 10 S 55/13 -

Kein Blaulicht und Martinshorn für Fahrzeuge eines Hausnotrufdienstes

Ein Hausnotrufdienst darf seine Fahrzeuge nicht mit Blaulicht und Martinshorn ausrüsten. Eine entsprechende Genehmigung darf nicht erteilt werden, da andernfalls die Wirkung der Warneinrichtung beeinträchtigt werden kann und die Gefahr von schweren Unfällen vergrößert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs Baden-Württemberg hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2014, 3674 wird teils auch als „NJW 14, 3674“, „NJW 2014, S. 3674“ oder „NJW 14, S. 3674“ zitiert.