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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2014, 2266

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 2266

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 2266:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom25.02.2014
- 2 BvR 2457/13 -

BVerfG: Pflicht des Vollstreckungs­gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Ermittlung der betroffenen Interessen bei bestehender Suizidgefahr aufgrund einer Räumungsklage

Beantragt der Bewohner eines Hauses im Rahmen einer Räumungsklage Vollstreckungs­schutz, weil die ernsthafte Gefahr eines Suizids besteht, so hat das Vollstreckungs­gericht den Sachverhalt aufzuklären und sämtliche Interessen der Betroffenen zu ermitteln sowie miteinander abzuwägen. Denn die Gerichte haben das Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) bei ihren Entscheidungen zu beachten. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2014, 2266 wird teils auch als „NJW 14, 2266“, „NJW 2014, S. 2266“ oder „NJW 14, S. 2266“ zitiert.