wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 15. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2013, 960

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 960

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 960:

Bundessozialgericht, Urteil vom19.06.2012
- B 4 AS 163/11 R -

Hartz IV: Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche nicht vom Einkommen absetzbar

Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kann keinen über die zugebilligten Pauschalen hinausgehenden Absetzbetrag für Business-Kleidung und Friseurbesuche in Ansatz bringen. Grundsätzlich sind die für das SGB II maßgebenden Vorschriften für so genannte Werbungskosten enger auszulegen als die steuerrechtlichen Regelungen. So können nur die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen berücksichtigt werden, während es im Steuerrecht genügt, dass die fraglichen Ausgaben durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2013, 960 wird teils auch als „NJW 13, 960“, „NJW 2013, S. 960“ oder „NJW 13, S. 960“ zitiert.