Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 1519
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 1519
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 1519:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.01.2013
- XI ZR 22/12 -
BGH: Private Bank darf Girokonto ohne vorherige Interessenabwägung ordentlich kündigen
Die ordentliche Kündigung eines Girovertrags nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken 2002 setzt nicht voraus, dass eine private Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Geklagt hatte der Buchvertrieb "Lesen und Schenken", der in seinem Programm auch rechtsextreme Titel führt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 1519 wird teils auch als „NJW 13, 1519“, „NJW 2013, S. 1519“ oder „NJW 13, S. 1519“ zitiert.