Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1987, 2462
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1987, Seite: 2462
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1987, 2462:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom13.03.1987
- 7 AZR 601/85 -
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet gegen Abmahnungen gerichtlich vorzugehen
Wird ein Arbeitnehmer abgemahnt, ist er nicht dazu verpflichtet zur Prüfung der Richtigkeit gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Die Berechtigung zur Abmahnung wird erst im Kündigungsschutzprozess geklärt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1987, 2462 wird teils auch als „NJW 87, 2462“, „NJW 1987, S. 2462“ oder „NJW 87, S. 2462“ zitiert.